Investieren in Edelmetalle und Rohstoffaktien

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Compliance / Haftungsausschluss

Herausgeber:
Finanzethos GmbH
Schlossmühle 6, 68799 Reilingen
Geschäftsführer: Dirk Müller

Umsatzsteueridentifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE262568789

Chefredakteure: Björn Paffrath und Marc Ollinger

Redaktion: Dirk Müller

Erscheinungsweise: monatlich

Kontaktmöglichkeiten: info@cashkurs-gold.de

Bezug: kostenpflichtiges Abonnement – Anmeldung unter:
https://www.cashkurs-gold.de

Cashkurs*Gold ist eine kostenpflichtige Internet Publikation und erscheint im PDF-Format.

Sämtliche Inhalte dieser Website sowie alle unter dem Brandnamen „Cashkurs*Gold“ herausgegebenen Publikationen sind urheberrechtlich geschützt und nicht zur weiteren Vervielfältigung bzw. Verbreitung frei. Ohne vorherige schriftliche Einwilligung der Herausgeber nicht zulässig ist ferner die nachträgliche Veränderung bzw. Bearbeitung der Dokumente oder deren kommerzielle Weiterverwertung. Bei Zitaten ist in angemessenem Umfang auf die jeweilige Quelle zu verweisen. Sämtliche unter dem Brandname „Cashkurs*Gold“ herausgegebenen Publikationen werden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und formuliert. Dennoch kann seitens der Herausgeber bzw. der Redaktion keine Gewähr für die Richtigkeit dieser Informationen gegeben werden. Die Ausführungen im Rahmen der unter dem Brandname „Cashkurs*Gold” herausgegebenen Publikationen sowie sämtliche Inhalte der Website stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Das Dokument mit Abbildungen ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere des Nachdrucks, der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen sowie das Darstellen auf einer Website liegen, auch nur bei auszugsweiser Verwertung, bei der Finanzethos GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
www.cashkurs-gold.de © Finanzethos GmbH

Hinweis gemäß §85 WpHG wegen möglicher Interessenkonflikte:

Auszug aus der Compliance des Börsenbriefs „Cashkurs*Gold“*

Die Compliance-Richtlinien finden ausschließlich für solche Werte, Finanzinstrumente und Unternehmen Anwendung, die Inhalt der jeweiligen Ausgabe von Cashkurs*Gold sind.

Frontrunning & Interessenkonflikte

1. Mitarbeiter und Gesellschaften, soweit sie in den Aufgaben und Prozessen von Cashkurs*Gold involviert sind, sind verpflichtet

a) keine eigenen Käufe von Werten innerhalb von 14 Kalendertagen vor einer Kaufempfehlung in Cashkurs*Gold zu tätigen;

b) Positionen von Werten erst frühestens 36 Stunden nach einer Verkaufsempfehlung in Cashkurs*Gold zu veräußern; und

c) relevante Informationen für Transaktionen wie hier in lit. a) und lit. b) beschrieben, nicht an Dritte weiterzugeben.

Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass beteiligte Personen NACH Versand der ersten Analyse an die Kunden ebenfalls Positionen in diesen Aktien eingehen und diese auch zum Zeitpunkt folgender Analysen noch halten. Mögliche Interessenskonflikte sind daher zu berücksichtigen.

Eine Glattstellung, d.h. ein Totalverkauf einer bisher im Portfolio befindlichen Position in einem Depot der vorgenannten Mitarbeiter und Gesellschaften, ist nur in dem Ausnahmefall gestattet, dass sich sehr gravierende negative Entwicklungen im Kurs des jeweiligen Finanzinstruments, im zugrunde liegenden Wert (z.B. eines Unternehmens) oder im Gesamtmarkt ergeben, die in der zur Empfehlung führenden Analyse nicht berücksichtigt werden konnten.

In dem Fall, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in der jeweiligen Ausgabe von Cashkurs*Gold zum Kauf oder Verkauf empfohlene Finanzinstrumente Long- oder Short-Positionen gehalten werden, wird dies im entsprechenden redaktionellen Artikel schriftlich angezeigt und kenntlich gemacht.

Aufgrund der Regelungen dieser Compliance-Richtlinien auszuweisende Interessenkonflikte können nur bei Analysen zu Wertpapieren wie z.B. Aktien oder Anleihen auftreten, nicht jedoch bei Analysen zu Märkten wie z.B. Amex Gold Bugs Index (HUI), Währungen, Rohstoffen, etc.

Neutralität

1. Mitarbeiter und Gesellschaften, die aus Cashkurs*Gold Einkünfte erzielen, sind verpflichtet, keine monetären oder nicht-monetären Vorteile von juristischen und/oder natürlichen Personen, die selbst oder deren Produkte in Cashkurs*Gold besprochen werden, anzunehmen.

2. Akzeptiert werden die Übernahmen von Kosten für Reisen von Mitarbeitern von Cashkurs*Gold zu Minenbesuchen von Minengesellschaften, die in Cashkurs*Gold besprochen wurden oder möglicherweise werden. Hierzu zählen die von den Minengesellschaften übernommenen Kosten für Flug, Fahrt, Unterkunft und Verpflegung, soweit diese in ihrer Höhe angemessen und branchenüblich sind.